Protokoll OR-Sitzung vom 11.09.2018 und 18.09.2018
(Internet)
Fragestunde der Einwohner
Ein Anwohner des Spielplatzes in Büttelbronn fragt nach, wann
die Trauerweide zurückgeschnitten wird. Der Ortsvorsteher konnte
mitteilen, dass der Bauhof informiert ist und sobald ein Hubsteiger
zur Verfügung steht, die Trauerweide zurückgeschnitten wird.
Bebauungsplan Wiesengrund und Schildwache
Der im Flächennutzungsplan dargestellte Flächenumfang ist
unstrittig. Die Neubebauung muss gestalterisch zur dörflichen
Bestandsbebauung oder zur ortsüblichen Bebauung passen. Der geplanten
Erweiterung nach Süden über die Abgrenzung des Flächennutzungsplans
steht nichts entgegen. Der Abstand des Baufensters im Norden zur best.
Grundstücksgrenze mit 2,5 m wird als deutlich zu gering angesehen.
Der Ortschaftsrat beschließt einstimmig, dass der Abstand zur
nördlichen Grundstücksgrenze 2,5m + 13m betragen muss. Die
Ausgleichsflächen sollten auf die nördliche Abstandsfläche
gelegt werden.
Die Anzahl der Zufahrten von der Kreisstraße ist auf zwei zu
begrenzen, falls erforderlich ist eine Innergebietserschließung
vorzusehen.
Der Ortschaftsrat beschließt einstimmig, dass die Art der Wohnbebauung
auf Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie Gewerbebauten mit einer
Länge bis 50m zu begrenzen ist. Damit ist auch die Forderung
nach einem Kinderspielplatz im Gebiet hinfällig.
Das Ortsschild kann auf die Höhe der Zufahrt zum Feldweg in die
"Mordklinge" versetzt werden.
Der verrohrte Bach stellt ein Gewässer 2. Ordnung dar.
Der Ortschaftsrat beschließt einstimmig, den Bach zu öffnen
und naturnah durchs Baugrundstück zu führen. Sollte eine
Öffnung nicht durchsetzbar sein, muss das Rohr ohne größere
Aufwendungen für Reparaturen zugänglich bleiben, da bei
einer zusätzlichen Auffüllung über dem Rohr sich der
Abstand zur Oberfläche vergrößert (Einstimmiger Beschluss).
Beim Ausbau der A6 soll die geplante Bebauung Berücksichtigung
finden, der Lärmschutz an der A6 soll auf die geplante Nutzung
ausgelegt werden.
Durch die Bebauung darf sich die Hochwassersituation in der Ortslage
von Untermaßholderbach nicht verschlechtern, es darf keinen
Rückstau geben. Die geplanten Mauern oder Böschungen müssen
außerhalb der HQ 100 Linie liegen.
Die angefragte Bebauung des Gewanns "Schildwache"
wird vertagt und ein Vor-Ort-Termin zur Besichtigung festgelegt.
Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Der Ortschaftsrat nimmt die vorgeschlagenen Pläne zur Kenntnis
und bedauert, dass beste Ackerflächen betroffen sind.
Kommunalwahl
Der Ortschaftsrat möchte wieder eine öffentliche Wahlveranstaltung
durchführen, um dabei eine Kandidatenliste (bei Bedarf auch eine
2. Liste) zu erstellen.
Hochwasserrisikomanagement
Der Ortschaftsrat wurde über den Stand des Hochwasserrisikomanagements
in Kenntnis gesetzt.
Verschiedenes
Die Kreisstraße Richtung Öhringen hat nach der Autobahnbrücke
starke Bodenwellen, die beseitigt werden müssen.
Für Ober- und Untermaßholderbach sollen Info-Tafeln beschafft
werden (Thema in der nächsten Ortschaftsratssitzung)
Der Spiegel an der Einfahrt Westernbacher Straße / In den Hofäckern
in Büttelbronn muss zur Sicherheit in einen beheizbaren Spiegel
getauscht werden.
An der Bushaltestelle in Büttelbronn (Haltestelle von Westernbach
kommend) sind wieder Unebenheiten, die im Winter zu großen Gefahrstellen
und deshalb ausgebessert werden müssen.
Der Limeswanderweg auf Markung Büttelbronn soll durch eine Baumpflanzaktion
aufgewertet werden.
Für den Ausbau der Autobahn A6 soll lt. Zeitungsbericht eine
Unternehmensflurbereinigung angestrebt werden.
Im Moment sind Gehwege im öffentlichen Raum durch herabfallendes
Obst sehr rutschig. Wer übernimmt Reinigung oder Haftung? Dieselbe
Frage stellt sich auch beim jährlichen Laubfall.
Ortstermin Gewann "Schildwache"
Im Gewann "Schildwache" in Untermaßholderbach soll
ein Bebauungsplan nach §13b erstellt werden.
Der Ortschaftsrat hat nach einer Ortsbegehung folgenden Beschluss
gefasst:
Das vorgesehene Gelände soll als Wohngebiet in den Bebauungsplan
aufgenommen werden.
Angrenzend an die vorhandene Bebauung wird eine Abgrenzung festgelegt,
die zwei bis drei Wohnhäuser zulässt.
Das Gebiet soll durch eine bereits vorhandene Zufahrt erschlossen
werden.
Es sollen keine Mehrfamilienhäuser, sondern nur Ein- und Zweifamilienhäuser
gebaut werden können, um den dörflichen Charakter zu erhalten.
Es soll eine Höhenbegrenzung erfolgen, Bebauung nicht in Kammlage.
Eingrünung (Bepflanzung) soll von der östlichen und südlichen
Seite erfolgen.