Schild



Eine Ortschaft - drei Dörfer: Büttelbronn, Unter- und Obermaßholderbach
vor den Toren der Großen Kreisstadt Öhringen
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

Protokoll OR-Sitzung vom 11.09.2018 und 18.09.2018 (Internet)

Fragestunde der Einwohner
Ein Anwohner des Spielplatzes in Büttelbronn fragt nach, wann die Trauerweide zurückgeschnitten wird. Der Ortsvorsteher konnte mitteilen, dass der Bauhof informiert ist und sobald ein Hubsteiger zur Verfügung steht, die Trauerweide zurückgeschnitten wird.

Bebauungsplan Wiesengrund und Schildwache
Der im Flächennutzungsplan dargestellte Flächenumfang ist unstrittig. Die Neubebauung muss gestalterisch zur dörflichen Bestandsbebauung oder zur ortsüblichen Bebauung passen. Der geplanten Erweiterung nach Süden über die Abgrenzung des Flächennutzungsplans steht nichts entgegen. Der Abstand des Baufensters im Norden zur best. Grundstücksgrenze mit 2,5 m wird als deutlich zu gering angesehen.
Der Ortschaftsrat beschließt einstimmig, dass der Abstand zur nördlichen Grundstücksgrenze 2,5m + 13m betragen muss. Die Ausgleichsflächen sollten auf die nördliche Abstandsfläche gelegt werden.
Die Anzahl der Zufahrten von der Kreisstraße ist auf zwei zu begrenzen, falls erforderlich ist eine Innergebietserschließung vorzusehen.
Der Ortschaftsrat beschließt einstimmig, dass die Art der Wohnbebauung auf Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie Gewerbebauten mit einer Länge bis 50m zu begrenzen ist. Damit ist auch die Forderung nach einem Kinderspielplatz im Gebiet hinfällig.
Das Ortsschild kann auf die Höhe der Zufahrt zum Feldweg in die "Mordklinge" versetzt werden.
Der verrohrte Bach stellt ein Gewässer 2. Ordnung dar.
Der Ortschaftsrat beschließt einstimmig, den Bach zu öffnen und naturnah durchs Baugrundstück zu führen. Sollte eine Öffnung nicht durchsetzbar sein, muss das Rohr ohne größere Aufwendungen für Reparaturen zugänglich bleiben, da bei einer zusätzlichen Auffüllung über dem Rohr sich der Abstand zur Oberfläche vergrößert (Einstimmiger Beschluss).
Beim Ausbau der A6 soll die geplante Bebauung Berücksichtigung finden, der Lärmschutz an der A6 soll auf die geplante Nutzung ausgelegt werden.
Durch die Bebauung darf sich die Hochwassersituation in der Ortslage von Untermaßholderbach nicht verschlechtern, es darf keinen Rückstau geben. Die geplanten Mauern oder Böschungen müssen außerhalb der HQ 100 Linie liegen.

Die angefragte Bebauung des Gewanns "Schildwache" wird vertagt und ein Vor-Ort-Termin zur Besichtigung festgelegt.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Der Ortschaftsrat nimmt die vorgeschlagenen Pläne zur Kenntnis und bedauert, dass beste Ackerflächen betroffen sind.

Kommunalwahl
Der Ortschaftsrat möchte wieder eine öffentliche Wahlveranstaltung durchführen, um dabei eine Kandidatenliste (bei Bedarf auch eine 2. Liste) zu erstellen.

Hochwasserrisikomanagement
Der Ortschaftsrat wurde über den Stand des Hochwasserrisikomanagements in Kenntnis gesetzt.

Verschiedenes
Die Kreisstraße Richtung Öhringen hat nach der Autobahnbrücke starke Bodenwellen, die beseitigt werden müssen.
Für Ober- und Untermaßholderbach sollen Info-Tafeln beschafft werden (Thema in der nächsten Ortschaftsratssitzung)
Der Spiegel an der Einfahrt Westernbacher Straße / In den Hofäckern in Büttelbronn muss zur Sicherheit in einen beheizbaren Spiegel getauscht werden.
An der Bushaltestelle in Büttelbronn (Haltestelle von Westernbach kommend) sind wieder Unebenheiten, die im Winter zu großen Gefahrstellen und deshalb ausgebessert werden müssen.
Der Limeswanderweg auf Markung Büttelbronn soll durch eine Baumpflanzaktion aufgewertet werden.
Für den Ausbau der Autobahn A6 soll lt. Zeitungsbericht eine Unternehmensflurbereinigung angestrebt werden.
Im Moment sind Gehwege im öffentlichen Raum durch herabfallendes Obst sehr rutschig. Wer übernimmt Reinigung oder Haftung? Dieselbe Frage stellt sich auch beim jährlichen Laubfall.

Ortstermin Gewann "Schildwache"
Im Gewann "Schildwache" in Untermaßholderbach soll ein Bebauungsplan nach §13b erstellt werden.
Der Ortschaftsrat hat nach einer Ortsbegehung folgenden Beschluss gefasst:
Das vorgesehene Gelände soll als Wohngebiet in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
Angrenzend an die vorhandene Bebauung wird eine Abgrenzung festgelegt, die zwei bis drei Wohnhäuser zulässt.
Das Gebiet soll durch eine bereits vorhandene Zufahrt erschlossen werden.
Es sollen keine Mehrfamilienhäuser, sondern nur Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut werden können, um den dörflichen Charakter zu erhalten.
Es soll eine Höhenbegrenzung erfolgen, Bebauung nicht in Kammlage.
Eingrünung (Bepflanzung) soll von der östlichen und südlichen Seite erfolgen.

 

(Aktualisierung: 15.10.2018 Harald Specht)