Schild



Eine Ortschaft - drei Dörfer: Büttelbronn, Unter- und Obermaßholderbach
vor den Toren der Großen Kreisstadt Öhringen
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 

Protokoll OR-Sitzung vom 04.02.2020 (Internet)

Fragestunde der Einwohner
Auf Nachfrage des Ortsvorstehers gibt es keine Fragen der Bürgerinnen und Bürger.

Protokollverlesung
Das Protokoll wird vom Ortsvorsteher verlesen. Nachdem keine Einwände seitens der Ortschaftsräte vorgebracht werden, wird das Protokoll unterzeichnet.

Stellungnahme unechte Teilortswahl
OV Gronbach verliest das Schreiben von OB Michler betreffend Aufhebung der unechten Teilortswahl (vgl. Anlage). Der Ortschaftsrat wird gebeten, hierzu eine Stellungnahme abzugeben.
Nach eingehender Diskussion beschließt der Ortschaftsrat einstimmig ohne Enthaltungen die bereits in der Ortschaftsratssitzung vom 15. Januar 2018 unter TOP 3 formulierte Stellungnahme (siehe Anhang).

Pflanzung Geburtsbäume am 07.März 2020
Obermaßholderbach: 10.00 Uhr am Glascontainer
Büttelbronn: 10.20 Uhr am Radweg Richtung Öhringen
Aufgrund fehlender geeigneter öffentlicher Flächen werden ab 2021 keine Geburtsbäume mehr gepflanzt.
Die Ortschaftsräte werden in einer der nächsten Sitzungen mögliche Alternativen überlegen.

Spiegel in Büttelbronn
Die Stadtverwaltung hat die Beschaffung eines beheizbaren Spiegels an der Einmündung In den Hofäckern / Westernbacher Straße abgelehnt, da kein entsprechender Stromanschluss vorhanden ist und dieser nur durch eine Freileitung ermöglicht werden könnte.
Der Ortschaftsrat beschließt, dass die Beschaffung eines Spiegels mit Solarenergieversorgung seitens der Stadtverwaltung zu prüfen ist.
Auf die Gefährlichkeit dieser Einmündung wird nochmals hingewiesen und festgestellt, dass es sich um Gefahr im Verzuge handelt.

Bericht aus dem Gemeinderat
Stadtrat Weidmann berichtet über wesentliche Punkte der letzten Gemeinderatssitzung, die die Teilortsgemeinde Büttelbronn betreffen. Hierzu wird im Detail auf das entsprechende Protokoll verwiesen.

Verschiedenes
OV Gronbach berichtet über den Stand des Jagdpachtkontos zum 31. Dezember 2019
Die Nutzung des Parkplatzes bei dem städtischen Gebäude in Obermaßholderbach ist entsprechend zu kennzeichnen.
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, jährliche Ungezieferbekämpfung ab Mitte November in allen Teilorten vorzunehmen.
Bei Anmietung des Bürgerhauses in Büttelbronn ist künftig eine Kaution in Höhe von 300 € zu erheben, sodass eventuell entstandene Schäden einfacher geregelt werden können.
Die Nutzungsbedingungen für das Dorfgemeinschaftshaus in Untermaßholderbach sind zu konkretisieren.
Für die Öhringer Nachrichten werden für die Teilorte Büttelbronn und Untermaßholderbach eine Austrägerin / ein Austräger gesucht.
Bei der in Obermaßholderbach erfolgten Straßensanierung "Am Bächle" wurden einzelne Dolendeckel mit Asphalt verdeckt.
Für die im Frühjahr geplante Flurputzete in den Teilorten sind noch bestimmte Rahmenbedingungen zu klären (Entsorgung des gesammelten Mülls, Versicherungsschutz der freiwilligen Teilnehmer)
Für die Einsaat von Blühstreifen sowohl auf städtischen als auch privaten Flächen soll geeignetes Saatgut zur Verfügung gestellt werden.
Pflege des Dorfplatzes in Büttelbronn
Auf die nicht befriedigende Verkehrssituation entlang des ehemaligen EnBW-Freigeländes in der Meisterhausstraße in Öhringen wird erneut hingewiesen.
Der Kreuzungsbereich Friedrichsruher Straße / Einmündung nach Untermaßholderbach bzw. Weinsbach soll aufgrund eines hohen Unfallrisikos durch einen Kreisverkehr ersetzt werden.

Anhang Betr.: Abschaffung der unechten Teilortswahl

>>> Für die Abschaffung der unechten Teilortswahl sprechen folgende Gründe:
o durch falsches Ausfüllen der Stimmzettel gibt es viele ungültige Wählerstimmen, zu kompliziertes Wahlsystem
o Kandidaten aus dem Stadtgebiet fallen trotz hoher Stimmenzahl durch die unechte Teilortswahl raus
o Zwischen der Stadt und den Dörfern bestehen keine unterschiedlichen Interessen mehr

>>> Gegen die Abschaffung
o Vorortkenntnisse eines Stadtrates aus den umliegenden Dörfern fehlen
o Berufsgruppen, die sonst keine Chancen haben gelangen in den Gemeinderat
o Unterschiedliche Entwicklungen zwischen der dörflichen Situation und der städt. Situation ist gegeben bzw. schreitet weiter voran (z.B. Bevölkerungswachstum, Bautätigkeit)
o Die Parteien suchen nicht mehr zwingend Kandidaten aus den Teilorten, da genügend Kandidaten aus der Kernstadt zur Verfügung stehen
o Befugnisse des Ortschaftsrates sind sehr gering
o Haushalt wird städtischer geprägt
o Ortsvorsteher haben bei Stadtratssitzungen nur Rederecht, kein Stimmrecht - somit sind kleinere Teilorte, wenn sie keinen Stadtrat haben, benachteiligt.
Es gibt gegen die Abschaffung der unechten Teilortswahl ein Klagerecht für den Ortschaftsrat

Abstimmung über Abschaffung der unechten Teilortswahl:
Die unechte Teilortswahl wird beibehalten gemäß §6 des Eingemeindungsvertrages.

6 Ja-Stimmen

(Aktualisierung: 17.06.2020 Harald Specht)