Protokoll OR-Sitzung vom 10.02.2026 (Internet)
Fragestunde der Einwohner
Auf Nachfrage des Vorsitzenden gibt es folgende Fragen der Bürgerinnen
und Bürger:
Ein Büttelbronner Bürger fragt an wer angestautes Treibholz
im Westernbach beseitigt. Die Aufstauungen sind durch Hochwasser und
alte Bäume verursacht und nicht durch von Biber gebauten Dämme.
Weitere Fragen, Vorschläge gab es nicht
Protokollverlesung
Das Protokoll der 7. Sitzung vom 11. November 2025 wird vom Vorsitzenden
verlesen. Nachdem hierzu keine Einwände seitens der Ortschaftsräte
vorgebracht wurden, wird das Protokoll genehmigt und unterzeichnet.
Landtagswahl am 8. März 2026 Bestellung der Wahlhelfer
Der Vorsitzende gibt die zur Landtagswahl am 8. März bestellten
Wahlhelfer dem Ortschaftsrat bekannt.
Diese sind in der 1. Schicht vormittags: Michael Herrmann als stellvertretender
Wahlvorstand, Svenja Endreß als Beisitzerin, Frank-Ulrich Häußermann
als Beisitzer,und Alexander Herrmann als Beisitzer.
In der 2. Schicht nachmittags sitzen, Dieter Gronbach als Wahlvorstand,
Ramona Uebel als Beisitzerin, Irene Steinle als Beisitzerin und
Thomas Wagner als Beisitzer.
Ersatzpersonen sind Margret Wagner und Fabian Brand beide Büttelbronn.
Flurputzete am 21. März
Die Flurputzete soll dieses Jahr am Samstag 21. März stattfinden,
diese wird wie gewohnt von den Ortschaftsräten in den jeweiligen
Ortschaften organisiert.
Treffpunkte sind wie in den Vorjahren in:
Büttelbronn - Bouleplatz
Untermaßholderbach - Verwaltungsstelle
Obermaßholderbach - Dorfplatz
Beginn ist jeweils um 13:30 Uhr!
Bürgerversammlungen
Die Termine der Bürgerversammlungen in den 3 Ortschaften wurden
wie folgt festgelegt.
Untermaßholderbach Dienstag 14. April
Obermaßholderbach Dienstag 28. April
Büttelbronn Mittwoch 13. Mai evtl. früher
Verschiedenes
Der Vorsitzende berichtet über den aktuellen Stand der Planung
des
10-jährigen Landesgartenschaujubiläums
Der Vorsitzende berichtet über den Stand der Jagdpachtkasse zum
31.12.2025.
Baum und Gehölzrückschnitt über Winter
Der Ortsvorsteher weist auf den notwendigen Gehölzrückschnitt
auf privaten Grundstücken hin welche in die öffentlichen Flächen
wie Gehwege und Straßen hineinragen. Diese sollten von den Eigentümern
über Winter bis Ende Februar zurückgeschnitten werden.
(Aktualisierung: 10.03.2026,
Harald Specht)